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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von

 Rec and Play Solution Willimann 

I. EINLEITENDE BESTIMMUNGUNG

Die Rec and Play Solution Willimann er- bringt ein umfassendes Angebot an Vermietung, Lieferung, Planung, Konzeption, Entwicklung, Realisierung, Einführung, Schulung, Wartung und weiteren Leistungen in den Bereichen Video-, Audio-, Licht- und Multimediaanlagen. Diese Leistungen erbringt Rec and Play Solution Willimann einerseits im Bereich Rental (Miete) und anderseits im Bereich Systems / Services. Die nachfolgenden Bestimmungen unter Ziffer II. und V. sind auf sämtliche Leistungen von Rec and Play Solution Willimann anwendbar. Die Bestimmungen unter Ziffer III. gel- ten für Leistungen im Bereich Miete (inklusive spezielle Services bei Veranstaltungen (Ziffer 21.)) und diejenigen unter Ziffer IV. für Leistungen im Bereich Systems / Services.

II. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

 

1. Massgeblichkeit der AGB

 

Soweit nicht abweichende, von Rec and Play Solution Willimann unterzeichnete schriftliche Bestätigungen vorliegen, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für alle Leistungen von Rec and Play Solution Willimann und so insbesondere für die Leistungen gemäss Ziffer I. Durch die Bestellung erklärt der Kunde, dass er mit diesen AGB einverstanden ist. Soweit diese AGB keine Bestimmungen enthalten, gelten subsidiär die Bestimmungen des schweizerischen Ob- ligationenrechtes. Allfällige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sowie die SIA-Normen finden – soweit nicht schriftlich explizit 

anderslautend vereinbart - keine Anwendung.

 

2. Leistungsumfang

 

Der Leistungsumfang von Rec and Play Solution Willimann („Auftrag“) bestimmt sich nach dem schriftlichen Vertrag zwischen dem Kunden und Rec and Play Solution Willimann.

Wird kein schriftlicher Vertrag ausgefertigt, richtet sich der Leistungsumfang von Rec and Play Solution Willimann („Auftrag“) nach dem definitiven Detailprojekt und/oder der Auftragsbestätigung von Rec and Play Solution Willimann.

 

3. Übertragbarkeit von Leistungen

 

Rec and Play Solution Willimann ist berechtigt, die Ausführung einzelner Verpflichtungen aus dem Auftrag bzw. Leistungen für den Kunden ohne Zustimmung des Kunden auf Dritte zu übertragen. Eine Abtretung des Auftrags durch den Kunden bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung von Rec and Play Solution Willimann.

 

 

 

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

 

Der Kunde gibt Rec and Play Solution Willimann von sich aus oder auf Aufforderung von Rec and Play Solution Willimann hin die zur Erfüllung des Auftrags notwendigen Informationen über Zielsetzung, Bedürfnisse, betriebliche Besonderheiten, Abläufe etc.

Erhält Rec and Play Solution Willimann wesentliche, zur Umsetzung des Auftrages notwendige Angaben nicht, falsch, unvollständig, verspätet oder in ungeeigneter Art, so hat der Kunde den daraus entstehenden Mehraufwand vollumfänglich zu ersetzen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Kunde zum entsprechenden Zeitpunkt die benötigten Informationen bereits hatte oder nicht und ob die Verletzung der Mitwirkungspflichten auf einem Verschulden des Kunden basiert oder nicht.

Rec and Play Solution Willimann Fabrikweg 12 ch-6221 Rickenbach www.??????????.ch Konrad.willimann@me.com t:+41419300006 

Kann Rec and Play Solution Willimann infolge der Verletzung der Mitwirkungspflichten durch den Kunden Termine nicht mehr einhalten, 

so ist Rec and Play Solution Willimann zudem berechtigt, die Termine einseitig angemessen anzupassen.

 

5. Von der Kundenadresse abweichende Rechnungsadresse

Schuldner der an Rec and Play Solution Willimann zu bezahlenden Vergütung ist der Kunde. Bei mehreren Kunden haften alle Kunden solidarisch. Bei vom Kunden abweichender Rechnungsadresse übernimmt Rec and Play Solution Willimann kein Inkassorisiko und der Kunde haftet vollumfänglich solidarisch.

 

6. Zahlungsbedingungen

 

Die Zahlungsbedingungen richten sich nach dem abgeschlossenen Vertrag bzw. dem definitiven Detailprojekt und/oder der Auftragsbestätigung. Die Beträge verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Nach Ablauf der festgesetzten Zahlungsfrist hat der Kunde auch ohne Mahnung einen Verzugszins von 6% zu bezahlen.

Rec and Play Solution Willimann ist berechtigt, den Rechnungsbetrag als Ganzes oder anteilsmässig im Voraus einzufordern. Dies gilt insbesondere für Neukunden und bei Langzeitmieten. Rec and Play Solution Willimann ist nicht verpflichtet, vor Zahlungseingang Leistungen zu erbringen.

 

 

7. Verrechnung von Forderungen

 

Die Verrechnung durch den Kunden von ihm gegen Rec and Play Solution Willimann zustehende Forderungen ist nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von Rec and Play Solution Willimann zulässig.

 

8. Wegbedingung der Haftung von Rec and Play 

Solution Willimann

 

Soweit diese AGB nicht ausdrücklich anderslautende Bestimmungen enthalten, wird jegliche Haftung von Rec and Play Solution Willimann soweit gesetzlich zulässig vollumfänglich Wegbedingung.

 

9. Bewilligungen etc.

Allfällige notwendige Bewilligungen, Konzessionen, Lizenzrechte, Gutachten aller Art, statische Berechnungen etc. sind vom Kunden vorgängig auf eigene Kosten einzuholen. Sind Bewilligungen nicht erhältlich, so berechtigt dies den Kunden zum Vertragsrücktritt. Dies falls gelten die Bestimmungen und Folgen betreffend den Vertragsrücktritt des Kunden (Ziff. 20).

 

10. Sicherheit der Veranstaltung

Die Sicherheit (Schutz von Mensch, Tier, Umwelt und Material) bei Veranstaltungen ist alleinige Sache des Kunden. Rec and Play Solution Willimann haftet auch nicht für die Rechtmässigkeit der Inhalte der Veranstaltung. Der Kunde ist zudem verpflichtet, für angemessene Bewachung bzw. angemessenen Schutz des Materials der Rec and Play Solution Willimann zu sorgen.

Rec and Play Solution Willimann ist jederzeit berechtigt ohne Schadenersatzfolgen vom Vertrag zurückzutreten, sollte die Durchführung der Veranstaltung aus technischen

Seite 1 von 4

 III. BESONDERE BESTIMMUNGEN RENTAL (Miete), UND SPEZIELLE SERVICES BEI VERANSTALTUN- GEN

 

(z.B. mangelnde Sicherheit) und/oder rechtlichen und/oder umweltbedingten (z.B. Gefahr vor Unwettern) Gründen nicht vertretbar sein. Der Kunde hat Rec and Play Solution Willimann jeglichen anfallenden Aufwand gleichwohl vollumfänglich zu entschädigen.

 

11. Beginn und Ende der Miete

 

Die Miete von Mietgegenständen beginnt im Zeitpunkt, in dem die Mietsache das Lager von Rec and Play Solution Willimann verlässt, bzw. bei Transport durch Dritte, mit der Übergabe an den Spediteur. Die Miete endet mit Eintritt der Mietsache in das Lager von Rec and Play Solution Willimann.

 

 

12. Gebrauch der Mietsache

 

Die Mietsache darf ausschliesslich durch geeignetes und fähiges Personal mit der gebotenen Sorgfalt verwendet werden. Der Kunde hat Bedienungsanleitung und Sicherheitsvorschriften zu beachten und einzuhalten. Die Mietsache darf nur zum bestimmungsgemässen Zweck verwendet werden. Zudem gehört es zu den Pflichten des Kunden, die Mietsache in abgeschlossener oder bewachter Umgebung aufzubewahren.

 

13. Logos der Rec and Play Solution Willimann

Die an der Mietsache angebrachten Firmenlogos und Schriftzüge von Rec and Play Solution Willimann dürfen weder entfernt, überklebt, überdeckt, noch sonst wie verändert werden. Allfällige Rec and Play Solution Willimann daraus entstehende Schäden sind vom Kunden vollumfänglich zu ersetzen.

 

14. Mängelrüge und beseitigung

Der Kunde hat die von Rec and Play Solution Willimann zur Verfügung gestellten Mietsachen unverzüglich bei Übernahme zu prüfen. Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Kunden unverzüglich nach deren Entdeckung bei Rec and Play Solution Willimann schriftlich oder elektronisch (Email) gegen Empfangsbestätigung geltend gemacht werden, widrigenfalls verwirkt der Anspruch auf Mängelbeseitigung, Ersatzleistung oder Minderung.

Dem Kunden ist bekannt, dass die Mietsachen mehrfach eingesetzt werden und im Zeitpunkt der Übergabe in der Regel weder neu noch frei von Gebrauchsbeeinträchtigungen sind. Übliche Abnützungen und Abweichungen in der Farbe oder in den Massen gelten daher nicht als Mängel, welche die Tauglichkeit der Mietsache beeinträchtigen.

 

15. Reparatur und Unterhalt der Mietsache

Entstehen während der Miete Mängel an der Mietsache, so müssen diese durch den Kunden Rec and Play Solution Willimann unverzüglich schriftlich oder elektronisch (Email) gegen Empfangsbestätigung angezeigt werden. Unterlässt der Kunde die Meldung, so haftet er für den daraus entstehenden weiteren Schaden. Reparaturen werden ausschliesslich von Rec and Play Solution Willimann oder einer von ihr bezeichneten Person vorgenommen.

Wurden die Mängel vom Kunden bzw. einer in seiner Verantwortung stehenden Person oder von Dritten verursacht, so trägt der Kunde die Reparaturkosten vollumfänglich und zwar auch für den Fall, dass den Kunden kein Verschulden trifft.

Soweit die Mängel nachweislich nicht vom Kunden bzw. einer in seiner Verantwortung stehenden Person oder von Dritten verursacht worden sind, gehen die Reparaturkosten zu Lasten von Rec and Play Solution Willimann.

Rec and Play Solution Willimann Fabrikweg 12 6221 Rickenbach www.????.ch konrad.willimann@me.com t:+41419300006

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rec and Play Solution Willimann (Rec and Play Solution Willimann AGB) 01.09.2021

Rec and Play Solution Willimann entscheidet frei und selber darüber, ob ein Mangel durch Reparatur, Ersatzleistung oder Mietpreisminderung behoben wird.

 

16. Eigentum an gemieteten Sachen / Ausschluss Retentionsrecht

Die Mietsachen (inklusive allem Zubehör) bleiben im Eigentum von Rec and Play Solution Willimann. Untervermietung bzw. Abtretung des Mietverhältnisses, Verkauf, Verpfändung oder Überlassung der Mietsache an Dritte ist strikt untersagt.

Der Kunde hat an den Mietsachen kein Retentionsrecht.

 

17. Rückgabe der Mietsache

Der Kunde hat die Mietsache zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe schuldet der Kunde für jeden angebrochenen Tag den gemäss Ziffer 19. berechneten Mietpreis. Rec and Play Solution Willimann behält sich vor, weitergehenden Schadenersatz geltend zu machen.

Nicht retournierte oder beschädigte Mietsachen sowie die Aufwendungen für die Wiederbeschaffung werden dem Kunden vollumfänglich in Rechnung gestellt.

Die Rückgabe der Mietsache hat in jedem Fall in gereinigtem Zustand zu erfolgen. Allfällige Reinigungskosten werden dem Kunden berechnet.

 

18. Haftung des Kunden

Der Kunde haftet in vollem Umfang für allfällige Schäden, Verlust oder Diebstahl. Bei Diebstahl und Sachbeschädigung ist der Kunde verpflichtet, Anzeige bei der Polizei zu machen und einen Polizeirapport erstellen zu lassen.

Der Kunde übernimmt die Haftung auch für zufälligen Untergang der Mietsache während der ganzen Mietdauer.

Der Transport durch Dritte erfolgt auf Gefahr des Kunden.

Der Kunde hat Rec and Play Solution Willimann unverzüglich schriftlich oder elektronisch (Email) gegen Empfangsbestätigung über jegliche Vorfälle im Zusammenhang mit der Mietsache zu informieren.

Es ist Sache des Kunden, die Mietsache gegen alle Risiken auf eigene Kosten zu versichern.

 

19. Berechnung des Mietpreises

Die Berechnung des Mietpreises bezieht sich auf die effektive Einsatzdauer (Ganztage = Einsatztage) der vermieteten Mietsache am Veranstaltungsort.

Die Mindestmietdauer beträgt einen Tag.

Bei unverhältnismässig langer Mietdauer im Vergleich zu den Einsatztagen, behält sich Rec and Play Solution Willimann vor den Mietpreis entsprechend anzupassen.

Der mit der Mietsache in Zusammenhang stehende Personal- und Transportaufwand der Rec and Play Solution Willimann wird dem Kunden nach Aufwand und/oder pauschal zusätzlich in Rechnung gestellt.

Der Mietpreis sowie der Personal- und Transportaufwand und allfällige weitere geschuldete Zahlungen ergeben den vereinbarten Rechnungsbetrag.

 

 

20. Folgen des Vertragsrücktritts des Kunden

Der Kunde kann unter folgenden Voraussetzungen und Konsequenzen vom Mietvertrag zurücktreten.

Tritt der Kunde vom abgeschlossenen Vertrag zurück, so schuldet er Rec and Play Solution Willimann folgenden Anteil vom vereinbarten Rechnungsbetrag (Annullationsentschädigung):

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rec and Play Solution Willimann (Rec and Play Solution Willimann AGB) 01.09.2021

bauseits zu erbringender Leistungen oder Leistungen Dritter Arbeitsverzögerungen bzw. -unterbrüche, die sie nicht selbst zu verantworten hat, so hat der Kunde die ihr daraus entstehenden Umtriebe und Aufwendungen auf erste Aufforderung hin vollumfänglich zu ersetzen.

Eventuelle Konzessionen und Bewilligungen (z.B. TV-Rechte, Funkmikrofon-Konzessionen, etc.) müssen vom Kunden auf eigene Kosten erworben werden.

 

24. Lieferfristen und Montagetermine

Die mit Rec and Play Solution Willimann vereinbarten Lieferfristen und Montagetermine verlängert Rec and Play Solution Willimann einseitig angemessen, wenn der Kunde den Arbeitsumfang nachträglich ändert oder seinen Mitwirkungspflichten nicht, ungenügend oder verspätet nachkommt. Zudem gilt Ziffer 23.

Das Gleiche gilt für Terminüberschreitungen von Drittlieferanten und der gleichen, welche zu Verzögerungen der Installationsarbeiten von Rec and Play Solution Willimann führen.

 

25. Ablieferung des Werkes, Prüfungs- und Anzeigeobliegenheiten

Nach Ablieferung des Werkes hat der Kunde das Werk umgehend zu prüfen (Abnahme) und Rec and Play Solution Willimann innert spätestens sieben Tagen schriftlich oder elektronisch (Email) gegen Empfangsbestätigung über allfällige Mängeln in Kenntnis zu setzen. Wenn der Kunde die Prüfung und Anzeige innert Frist unterlässt, so gilt das Werk als abgenommen. Davon ausgenommen sind verdeckte Mängel. Auf Wunsch des Kunden oder Rec and Play Solution Willimann wird ein schriftliches Abnahmeprotokoll erstellt.

Zeigen sich bei der Abnahme des Werkes derart erhebliche Mängel, dass das Werk für den Kunden unbrauchbar oder unzumutbar ist, darf dieser die Abnahme verweigern. Rec and Play Solution Willimann verpflichtet sich diesfalls zur unentgeltlichen Nachbesserung des Werkes innert angemessener Frist. Ist eine Nachbesserung nicht möglich oder wird eine solche von Rec and Play Solution Willimann abgelehnt, darf der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Rec and Play Solution Willimann schuldet diesfalls keinen Schadenersatz.

Zeigen sich bei der Abnahme des Werkes Mängel, die das Werk für den Kunden nicht unbrauchbar oder unzumutbar machen, so hat der Kunde das Werk abzunehmen. Rec and Play Solution Willimann ist sodann verpflichtet, diese Mängel innert angemessener Frist zu beheben.

Treten die Mängel erst später zu Tage (verdeckte Mängel), so muss die Anzeige sofort nach Entdeckung erfolgen, andernfalls das Werk auch hinsichtlich dieser Mängel als genehmigt gilt. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist nach Ziffer 27 ist jede Gewährleistung, auch für verdeckte Mängel, ausgeschlossen.

 

26. Rechte an Software

Sämtliche Rechte an der dem Kunden zur Verfügung gestellten Software einschließlich Quellcode, Programmbeschreibungen und Dokumentationen in schriftlicher oder maschinell lesbarer Form verbleiben bei Rec and Play Solution Willimann. Eine Kopie des Quellcodes kann nach erfolgter Abnahme auf der Basis ei- ner gesonderten Vereinbarung an den Kunden übergeben werden.

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Rücktritt bis 30 Tage vor Mietbeginn: Rücktritt bis 10 Tage vor Mietbeginn: Rücktritt bis 3 Tage vor Mietbeginn: Späterer Rücktritt:

40 % 60 % 80 % 100 %

Sind durch Rec and Play Solution Willimann bereits Vorbereitungen erfolgt oder anderweitige Kosten entstanden, welche die Annullationsentschädigung übersteigen, so kann Rec and Play Solution Willimann dem Kunden den tatsächlichen Aufwand in Rechnung stellen.

 

21. Ergänzende Bestimmungen zu speziellen Services bei Veranstaltungen

Soweit speziell vereinbart, kann der Auftrag an Rec and Play Solution Willimann die Durchführung und/oder Unterstützung bei der Durchführung von Veranstaltungen des Kunden enthalten (z.B. die Durchführung von Konzerten, Generalversammlungen, Livestream etc.).

Rec and Play Solution Willimann leistet diesfalls Gewähr für die Tauglichkeit und Funktionsfähigkeit des für die Veranstaltung zur Verfügung gestellten Materials sowie für die sorgfältige Auswahl des für die Bedienung des Materials zuständigen Personals der Rec and Play Solution Willimann. 

Im Falle von Mängeln oder Unzulänglichkeiten behebt Rec and Play Solution Willimann diese innert angemessener Frist. Ist dies aus von Rec and Play Solution Willimann zu verantwortenden Gründen nicht möglich und ist die Fortführung des Auftrags für den Kunden aus objektiven Gründen unzumutbar, so kann er vom Vertrag zurücktreten. In allen anderen Fällen kann er angemessene Minderung verlangen.

 

22. Haftung von Rec and Play Solution Willimann

Rec and Play Solution Willimann haftet in keinem Fall für Schäden, die durch den Kunden bzw. eine in seiner Verantwortung stehenden Person oder durch Dritte verursacht wurden. Darunter fallen insbesondere auch unsachgemässe Handhabung und Unkenntnis der Funktionsweise der Mietsache usw.

Rec and Play Solution Willimann haftet nur für von ihnen verursachte direkte Schäden und soweit diese Schäden grobfahrlässig oder absichtlich verursacht worden sind. Jede weitere Haftung, insbesondere für leichte Fahrlässigkeit, höhere Gewalt sowie für Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Mehraufwendungen etc., ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Haftung für Personenschaden wird soweit gesetzlich zulässig wegbedungen.

 

 

 

 

23. Bauseits zu erbringende Leistungen

Statische Berechnungen und Gutachten aller Art sind durch den Kunden auf eigene Kosten und Verantwortung beizubringen.

Die Verantwortung für die Koordination der verschiedenen Unternehmer liegt beim Kunden bzw. bei der Bauleitung. Entstehen Rec and Play Solution Willimann infolge

Rec and Play Solution Willimann 

Fabrikweg 12 6221 Rickenbach www.????.ch konrad.willimann@me.com t:+41419300006

 IV. BESONDERE BESTIMMUNGEN SYSTEMS / SER- VICES (kurz Werk)

 

27. Gewährleistungsfristen

Rec and Play Solution Willimann gibt für alle von ihr installierten und gelieferten Werke die folgende Gewährleistung:

- Geräte: Gewährleistungsfrist gemäss Herstellerangaben

- Installations- und Programmiergewährleistung: 12 Monate ab Abnahme

- Reparaturleistungen an Geräten sowie an Installationen und Programmierungen: 03 Monate ab Abnahme der Reparaturleistung

 

 

 

 

 

28. Leistungsumfang der Gewährleistung

Bei den Geräten umfasst die Gewährleistung lediglich den kostenlosen Ersatz mangelhafter Teile innert angemessener Frist. Alle Aufwendungen von Rec and Play Solution Willimann, wie z.B. Arbeitsaufwand, Anfahrtszeit, Fahrspesen, Logistik, Porti, Zollformalitäten, allfällige leihweise zur Verfügung gestellten Ersatzgeräte sowie administrative Abklärungen, sind jedoch gemäss den geltenden Ansätzen von Rec and Play Solution Willimann zu entschädigen.

Bei Installationen und Programmierungen kann der Kunde im Rahmen der Gewährleistung eine unentgeltliche Nachbesserung verlangen. 

Rec and Play Solution Willimann behebt den Mangel innerhalb angemessener Frist und trägt alle dabei entstehenden Aufwendungen von Rec and Play Solution Willimann. Eine Minderung des Preises ist erst zulässig, wenn eine Nachbesserung innert zweimalig gewährter angemessener Frist definitiv nicht erfolgreich ist oder falls eine Nachbesserung von Rec and Play Solution Willimann abgelehnt wird.

Auf den Leistungsumfang der Gewährleistung von Reparaturleistungen an Geräten kommen die obenstehenden Bestimmungen zu den Geräten zur Anwendung. Auf den Leistungsumfang der Gewährleistung von Reparaturleistungen an Installationen und Programmierungen diejenigen zu den Installationen und Programmierungen.

 

29. Ausschluss der Gewährleistung

Die Behebung von Schäden, die durch höhere Gewalt, aussergewöhnliche Beanspruchung oder Abnützung, schädliche Umgebungseinflüsse, unkorrekte Behandlung des Werkes, Nichtbeachtung der Montage-, Betriebs- und Unterhaltsanleitung oder unbefugte Eingriffe durch den Kunden bzw. eine in seiner Verantwortung stehenden Person oder durch Dritte entstehen, fallen nicht unter die Gewährleistung und sind ausdrücklich ausgeschlossen.

 

30. Haftung von Rec and Play Solution Willimann

Rec and Play Solution Willimann haftet nur für von ihr verursachte direkte Schäden und soweit diese Schäden grobfahrlässig oder absichtlich verursacht worden sind. Jede weitere Haftung, insbesondere für leichte Fahrlässigkeit, höhere Gewalt sowie für Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Mehraufwendungen etc., ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Haftung für Personenschaden wird soweit gesetzlich zulässig wegbedungen.

Wurden bei Installationsarbeiten bestehende Anlagen und Vorrichtungen etc. beschädigt, haftet Rec and Play Solution Willimann nur für die Kosten der ordnungsgemässen Instandstellung.

Werden die Installationsarbeiten durch Rec and Play Solution Willimann ausgeführt und entstehen dabei mangels genauer Planunterlagen des Kunden (Leitungsführungen etc.) bei Bau- und Installationsarbeiten Schäden, fällt jedoch die Instandstellung zu Lasten des Kunden.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rec and Play Solution Willimann (Rec and Play Solution Willimann AGB) Version 1 – 01.09.2021

 

31. Eigentumsvorbehalt

Das gelieferte Werk bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden im Eigentum von Rec and Play Solution Willimann.

Rec and Play Solution Willimann ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehalts- register eintragen zu lassen.

 

32. Kundendaten

Der Kunde gibt sein ausdrückliches Einverständnis, dass Rec and Play Solution Willimann Daten des Vertragsverhältnisses (z.B. Fotos, Pläne, statische Berechnungen) verarbeiten und weiter nutzen darf. Weiter darf Rec and Play Solution Willimann die Tatsache des Vertragsverhältnisses und ihre konkrete Tätigkeit als Referenz verwenden, beispielsweise innerhalb von Angeboten, zu Werbezwecken oder bei Veranstaltungen.

 

 

 

 

 

33. Salvatorische Klausel

Sollte eine der Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder werden oder sollten Vertragslücken bestehen, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt gültig. In einem solchen Fall ist die nicht rechtswirksame oder fehlende Bestimmung durch eine solche zu ersetzen bzw. zu ergänzen, die dem ursprünglichen wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck des Vertrages zwischen dem Kunden und Rec and Play Solution Willimann am nächsten kommt.

 

34. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Der Vertrag zwischen dem Kunden und Rec and Play Solution Willimann untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist am Sitz der Rec and Play Solution Willimann, derzeit in Rickenbach Lu, soweit nicht ein anderer, zwingen- der Gerichtsstand vorliegt.

 

Besten Dank für Ihr vertrauen 

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